A10NEU: Kapitel 8: International zusammenarbeiten
Veranstaltung: | KüstenGrün Grundsatz |
---|---|
Antragsteller*in: | Georg Berner-Waindok (KV Wilhelmshaven) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 01.07.2020, 10:57 |
Antragshistorie: | Version 1(01.07.2020) Version 1(28.08.2020) |
Kommentare
Ulf Berner:
(3201) ... Menschenrechte von Frauen sowie Minderheiten in Bezug auf ihre sexuelle und geschlechtliche Identität Sorge zu tragen.
(3217) Staaten, die ihrer Verpflichtung zur Bekämpfung der Klimakrise nicht nachkommen oder die Krise durch ihr Handeln noch verschärfen, müssen mit diplomatischen, aber ggf auch wirtschaftlichen Mitteln auf den vereinbarten Weg der Weltgemeinschaft zurückgeführt werden.
(3230) ... menschenrechtsverachtende Regime, Drittstaaten, die Waffen- und Rüstungshandel mit ebendiesen führen, ...
(3284) ... Frauen und Minderheiten in Bezug auf ihre sexuelle und geschlechtliche Identität, die ...
(3388) streiche: "Wachstums-"
(3492) [LAG HuSch] (370a): Über 90% des weltweiten Güterverkehrs wird durch die Handelsschiffahrt abgewickelt. Auch für die EU und Deutschland gilt, dass die maritime Wirtschaft und die Schifffahrt das Rückgrat des Aussenhandels bilden. Die Herstellung, der Betrieb und das Abwracken von Handelsschiffen muss ökologisch und klimaneutral werden. Internationale Arbeits- und Sicherheitsstandarts müssen an Land und auf See von allen Flaggenstaaten eingehalten und durchgesetzt werden. Nur so kann ein Lohn- und Sicherheitsdumping verhindert werden. Die EU hat auch Vorbildfunktion für andere Regionen. Deshalb soll ein nachhaltiges, europäisches, integratives und kooperatives Häfen- und Schiffahrtskonzept entwickelt und umgesetzt werden, das auch die europäische Binnenschifffahrt einschließt.
Franziska Zielke:
(358) Die Fehler der Ausbeutung von Mensch und Natur sind durch ein faires und nachhaltiges Wachstums- und Wohlstandsmodell zu ersetzen. Aus den Verbrechen des Kolonialismus erwächst für Deutschland und Europa eine besondere Verantwortung. Wertegeleitete Politik hat ihr Handeln konsequent auf friedens-, menschenrechts- und klimapolitisch kontraproduktive Wirkungen zu prüfen und schädigende Handlungsstrukturen umgehend abzustellen.
(359) Es braucht öffentliche „Entwicklungsfinanzierung“ im Einklang mit Krisenfestigkeit, sozialer Gerechtigkeit und innerhalb der planetaren Grenzen. Sie gehört wirksam ausgeweitet und verbessert. Internationale Zusagen müssen verbindlich eingehalten und die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit muss berücksichtigt werden. In der internationalen Klimafinanzierung stehen die Industriestaaten gegenüber den ärmeren Ländern bei der Anpassung und Bewältigung der Schäden durch die Klimakrise in der Verantwortung.
(366) Es braucht weltweit eine regionale Versorgungsicherheit mit überlebensnotwendigen Lebens- und Arzneimitteln. Daher dürfen diese nicht allein krisenanfälligen globalen Lieferketten überlassen werden, sondern müssen auch im europäischen Binnenmarkt produziert werden und müssen jederzeit verfügbar sein.
(367) Handelsabkommen sind gut ausgehandelt, wenn sie regionale Wirtschaftskreisläufe beachten und alle Instrumente beinhalten, welche die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele sichern, sowie soziale und ökologische Standards und Handelsbeschränkungen beachten.
Ulf Berner:
(341) Maßgabe einer starken Außenpolitik und Grundlage für Sicherheit ist die gleichberechtigte Vertretung von Frauen auf allen Ebenen der internationalen Politik. Es gilt, in jedweder Art diplomatischer Verhandlungen oder bei der Zusammensetzung sicherheits- und außenpolitischer Gremien im Sinne einer feministischen Außenpolitik Frauen gleichberechtigt zu beteiligen. Frauen und Minderheiten in Bezug auf ihre sexuelle und geschlechtliche Identität, sind in besonderem Maße von Kriegen und gewaltsamen Konflikten betroffen. Für den Frieden einzustehen heißt also auch, für den Schutz der Menschenrechte von Frauen sowie Minderheiten in Bezug auf ihre sexuelle und geschlechtliche Identität Sorge zu tragen. Frauen spielen eine wichtige Rolle in Versöhnungs- und Friedensprozessen. Ihr Ausschluss ist nicht nur eine frauenspezifische Diskriminierung, die über den Friedensschluss hinauswirkt, sondern er verhindert stabilen Frieden.
(342) Die Klimakrise ist ein globales Sicherheitsrisiko. Klimapolitik ist daher ein zentraler Bestandteil der globalen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik. Dafür ist ein internationales Rahmenwerk auf VN- und EU-Ebene zur Vermeidung von Klima- und Umweltkonflikten erforderlich, um Staaten und Regionen, die besonders von den Folgen der Klimakrise oder von Rohstoffknappheit, Dürren, Nahrungsknappheit und Überschwemmungen betroffen sind, zu schützen und zu unterstützen: die Responsibility to Prepare. Staaten, die ihrer Verpflichtung zur Bekämpfung der Klimakrise nicht nachkommen oder die Krise durch ihr Handeln noch verschärfen, müssen mit diplomatischen, aber ggf auch wirtschaftlichen Mitteln auf den vereinbarten Weg der Weltgemeinschaft zurückgeführt werden.
(344) Exporte von Waffen und Rüstungsgütern an Diktatoren, menschenrechtsverachtende Regime, Drittstaaten, die Waffen- und Rüstungshandel mit ebendiesen führen und in Kriegsgebiete verbieten sich. Es braucht eine gemeinsame restriktive europäische Rüstungsexportkontrolle mit starken Institutionen und im Einklang mit den EU- Leitlinien für Rüstungsexporte. EU-Mitgliedstaaten, die gegen verbindliche europäische Rüstungsexportkriterien verstoßen, haben in Zukunft mit Sanktionen zu rechnen.
(349) Die Prinzipien der „Inneren Führung“ und der „Staatsbürger*innen in Uniform“ binden die Soldat*innen an die Gesellschaft und die Werte und Normen des Grundgesetzes. Eine Bundeswehr, die fest in unserer Gesellschaft verankert ist, muss die Diversität der Gesellschaft abbilden. Das betrifft den Anteil von Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft, mit und ohne Migrationserfahrung, von People of Color sowie von Frauen und Minderheiten in Bezug auf ihre sexuelle und geschlechtliche Identität, die in der Bundeswehr beschäftigt sind. Für Extremismus und extremistische Strukturen darf in der Bundeswehr kein Platz gelassen werden.
(357) Internationale Zusammenarbeit mit Staaten und Zivilgesellschaften in ärmeren Regionen der Welt ist weder auf Entwicklungszusammenarbeit zu reduzieren noch einseitigen wirtschafts- oder sicherheitspolitischen Interessen unterzuordnen. Internationale Zusammenarbeit basiert vielmehr auf rechtebasierter Kooperation, dem Partnerschaftsprinzip bei globalen Herausforderungen. Hierbei muss das Prinzip der Augenhöhe jederzeit gewährleistet sein.
(358) Die Fehler der Ausbeutung von Mensch und Natur sind durch ein faires und nachhaltiges Wohlstandsmodell zu ersetzen. Aus den Verbrechen des Kolonialismus erwächst für Deutschland und Europa eine besondere Verantwortung. Wertegeleitete Politik hat ihr Handeln konsequent auf friedens-, menschenrechts- und klimapolitisch kontraproduktive Wirkungen zu prüfen und schädigende Handlungsstrukturen umgehend abzustellen.
(359) Es braucht öffentliche „Entwicklungsfinanzierung“ im Einklang mit Krisenfestigkeit, sozialer Gerechtigkeit und innerhalb der planetaren Grenzen. Sie gehört wirksam ausgeweitet und verbessert. Internationale Zusagen müssen verbindlich eingehalten und die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit muss berücksichtigt werden. In der internationalen Klimafinanzierung stehen die Industriestaaten gegenüber den ärmeren Ländern bei der Anpassung und Bewältigung der Schäden durch die Klimakrise in der Verantwortung.
(366) Es braucht weltweit eine regionale Versorgungsicherheit mit überlebensnotwendigen Lebens- und Arzneimitteln. Daher dürfen diese nicht allein krisenanfälligen globalen Lieferketten überlassen werden, sondern müssen auch im europäischen Binnenmarkt produziert werden und jederzeit verfügbar sein.
(367) Handelsabkommen sind gut ausgehandelt, wenn sie regionale Wirtschaftskreisläufe beachten und alle Instrumente beinhalten, welche die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele sichern, sowie soziale und ökologische Standards und Handelsbeschränkungen beachten.
(370) Herstellung, Produktion und Transport der Waren für den europäischen Markt müssen frei sein von ausbeuterischer Arbeit, Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit. Dafür soll Fair Trade Standard werden. Das gilt für den gesamten Weg der Produktions- und Lieferketten und ist über vollständige Transparenz, etwa durch digitale Verfahren und gesetzliche Verpflichtungen, herzustellen.
(370a) [Einbringung durch LAG HuSch / Beschlussfassung am 23.7.2020] : Über 90% des weltweiten Güterverkehrs wird durch die Handelsschiffahrt abgewickelt. Auch für die EU und Deutschland gilt, dass die maritime Wirtschaft und die Schifffahrt das Rückgrat des Aussenhandels bilden. Die Herstellung, der Betrieb und das Abwracken von Handelsschiffen muss ökologisch und klimaneutral werden. Internationale Arbeits- und Sicherheitsstandarts müssen an Land und auf See von allen Flaggenstaaten eingehalten und durchgesetzt werden. Nur so kann ein Lohn- und Sicherheitsdumping verhindert werden. Die EU hat auch Vorbildfunktion für andere Regionen. Deshalb soll ein nachhaltiges, europäisches, integratives und kooperatives Häfen- und Schiffahrtskonzept entwickelt und umgesetzt werden, das auch die europäische Binnenschifffahrt einschließt.