A8NEU: Kapitel 6: Solidarität sichern
Veranstaltung: | KüstenGrün Grundsatz |
---|---|
Antragsteller*in: | Georg Berner-Waindok (KV Wilhelmshaven) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 01.07.2020, 10:53 |
Antragshistorie: | Version 1(01.07.2020) Version 1(28.08.2020) |
Veranstaltung: | KüstenGrün Grundsatz |
---|---|
Antragsteller*in: | Georg Berner-Waindok (KV Wilhelmshaven) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 01.07.2020, 10:53 |
Antragshistorie: | Version 1(01.07.2020) Version 1(28.08.2020) Version 1 |
(261) Es braucht ein neues soziales Sicherheitsversprechen. Ein starkes soziales
Netz ist
die Grundlage für persönliche Entfaltung und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Soziale
Politik schafft Teilhabe. Dafür braucht es soziale Infrastruktur, Orte des
Miteinanders
sowie gleichwertige Lebensverhältnisse. Eine gute Daseinsvorsorge ist
Voraussetzung für
Zusammenhalt.
(262) Freiheitsrechte bleiben ein Privileg von wenigen, wenn die sozialen
Voraussetzungen
nicht beachtet werden. Das Grundgesetz soll deshalb um soziale Grundrechte
ergänzt werden.
(263) Die weitere Angleichung der Lebensverhältnisse in der Europäischen Union
ist eine
Voraussetzung für eine von allen positiv erlebte Freizügigkeit. Europa braucht
daher
Investitionen in sozialen Zusammenhalt und Klimaschutz und keine destruktive
Sparpolitik.
Sie hat die Europäische Union in der Vergangenheit auseinandergetrieben.
(264) Für die meisten Menschen ist Erwerbsarbeit mehr als Existenzsicherung.
Arbeit stiftet
Sinn, man gehört dazu, bringt etwas voran. Erwerbsarbeit in Vollzeit muss immer
so viel wert
sein, dass man davon auskömmlich leben kann.
(265) Um ein neues Dienstleistungsprekariat zu verhindern, das Menschen ohne
soziale
Absicherung arbeiten lässt, brauchen wir ein starkes Arbeitsrecht. Dazu zählen
faire Löhne,
ein armutsfester Mindestlohn, Lohngleichheit bei gleicher Arbeit, klare Vorgaben
zu Arbeits-
und Gesundheitsschutz sowie die Regelung von Arbeitszeiten. Das Arbeitsrecht
muss auch in
digitalen Arbeitsmodellen und Unternehmen vollständig gelten und gestärkt
werden.
(266) Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen durch Gewerkschaften und
Betriebsräte
gilt in allen Unternehmen und Branchen. Die Sozialpartnerschaft muss auch im
Wandel bewahrt
und ausgebaut werden. Für ihre Lebensplanung brauchen Menschen Verlässlichkeit,
auch im
Erwerbsleben. Dazu gehören ein effektiver Kündigungsschutz und, wo möglich,
unbefristete
Arbeitsverträge und Tariflöhne. Wir wollen die Tarifbindung stärken und die
öffentliche Hand
soll dies bei ihrer Auftragsvergabe berücksichtigen. Starke Gewerkschaften sind
dabei unsere
Partner.
(267) Eine vielfältige Gesellschaft bringt immer vielfältigere Formen der
Beschäftigung und
Arbeit hervor, oftmals jenseits der Festanstellung. Um Solo-Selbstständige zu
unterstützen
und gleichzeitig in das Sozialsystem einzubinden bzw. um prekäre
Lebensverhältnisse zu
verhindern, sollen neue Sicherungsmodelle entwickelt werden. Ihnen soll der
Eintritt in die
Gesundheits- und Rentenversicherung erleichtert werden und sie sollen die
Möglichkeit haben,
sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Dabei haben die besonderen
Bedingungen des
Berufsbildes Auswirkungen sowohl auf den Anspruch wie auf die Auszahlung.
(268) Die ökologische Transformation und der digitale Wandel ändern das
Wirtschaften
grundlegend, und damit immer wieder auch die Arbeit und die Arbeitsbedingungen.
Die Hälfte
der Kinder, die in die Schule kommen, werden später in Berufen arbeiten, die es
heute noch
gar nicht gibt. Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet Chancen und Risiken.
Welche
Tendenzen sich durchsetzen, ist eine Frage der politischen Gestaltung. Ohne
klare politische
Steuerung erleben wir neue Formen von Ausbeutung, Überforderung und Entfremdung,
von
Überwachung und ständiger Erreichbarkeit. Doch wenn die Transformation politisch
organisiert
wird, bietet sie große Chancen für mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Es gilt,
die
Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, um schwere Tätigkeiten zu
erleichtern.
(269) Neben Einkommen ist Zeithaben für viele Menschen ein immer größerer Wert.
Die
Verfügbarkeit über die eigene Zeit schafft Lebenszufriedenheit. Die Steigerung
der
Produktivität soll so genutzt werden, dass Menschen freier und souveräner
agieren können.
Die Möglichkeit, selbst über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen, gilt es zu
stärken.
Gleichzeitig kann durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung Arbeit gerechter
verteilt
werden, so dass alle Menschen mehr Zeit für sich selbst, ihre Familien, ihre
Hobbys und für
gesellschaftliches Engagement haben. In Zeiten der Erziehung, Pflege und
Weiterbildung
braucht es eine solidarische Unterstützung und Förderung.
(270) Die Veränderung der Arbeitswelt verlangt den Menschen viel ab:
Flexibilität,
Umstellung, Anstrengung. Es braucht einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, der
solidarisch
finanziert wird. Für Menschen, die durch den Strukturwandel ihre Arbeit
verlieren, gibt es
eine besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Arbeitslosigkeit darf
nicht zum
Ausschluss vom Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe führen.
(271) Homeoffice bietet viele Möglichkeiten der selbstbestimmteren
Arbeitsgestaltung. Das
Recht auf Homeoffice muss gestärkt werden und grundsätzlich einhergehen mit
einem Recht auf
einen Arbeitsort auch außerhalb der eigenen vier Wände. So wird die Gefahr einer
Doppelbelastung, insbesondere für Frauen, gebannt.
(272) Unterschiedliche Menschen realisieren unterschiedliche Arbeitsformen und
Arbeitswünsche. Arbeit soll sich stärker am Leben der Menschen ausrichten und
nicht das
Leben an der Arbeit. Digitalisierung bietet die Möglichkeit für mehr
Souveränität und
Flexibilität. Dafür ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und
zeitlicher wie
örtlicher Lage der Arbeit nötig. Erwerbsarbeit darf nicht in andere Bereiche
übergreifen.
Überstunden müssen in allen Bereichen erfasst und abgegolten werden.
(273) Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen
kümmern, sind
das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an gesellschaftlicher
Anerkennung
und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor allem Frauen. Ihre Leistung für
das
Gemeinwesen muss aufgewertet und besser bezahlt werden. Das umfasst vor allem
eine bessere
finanzielle Ausstattung von kommunalen Einrichtungen sowie Investitionen in die
Daseinsvorsorge.
(274) Das System der dualen Ausbildung hat sich bewährt und ist eine wichtige
Säule unserer
Arbeitswelt. Die Rechte von Auszubildenden wollen wir stärken und mehr
betriebliche
Mitbestimmung ermöglichen. Ausbildungen umfassen Arbeit, sie muss gut entlohnt
werden.
(275) Noch immer bestehen große ökonomische und soziale Ungleichheiten zwischen
den
Geschlechtern. Um Gleichberechtigung zu erreichen, ist das Arbeitsleben zentral.
Das Prinzip
der gleichen Bezahlung für gleichwertige Arbeit muss durchgesetzt werden.
(276) Alleinerziehend zu sein ist oftmals trotz Arbeit ein hohes Armutsrisiko,
überwiegend
für Frauen. Alleinerziehende müssen besonders vom Staat abgesichert werden.
(277) Durch zahlreiche Regelungen im Steuer- und Sozialrecht wird eine ungleiche
Aufteilung
von Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern gefördert. Das Steuer-, das
Arbeits- und das
Sozialrecht müssen auf gleichen Rechten beruhen und geschlechterneutral sein.
Wir wollen es
stärker an ökonomischer Unabhängigkeit ausrichten. Erwerbstätigkeit soll sich
für alle
gleichermaßen lohnen.
(278) Nicht nur unser gesellschaftliches Zusammenleben, auch unser
wirtschaftlicher
Wohlstand baut auf Sorgearbeit auf, die meistens unbezahlt oder unterbezahlt von
Frauen
geleistet wird. Es gilt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Arbeit
gerecht
zwischen den Geschlechtern verteilt werden kann. Insbesondere Kinderbetreuung
ist keine
Privatsache, sondern gesellschaftliche Aufgabe.
(279) Soziale Leistungen erfolgen nach dem Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit. Sie
orientieren
sich an gruppenspezifischen – zum Beispiel geschlechterspezifischen – sowie an
individuellen
Bedürfnissen. Sie werden möglichst dort erbracht, wo man lebt, und
berücksichtigen die
konkrete Situation.
(280) Die Garantiesicherung schafft neben dem Existenzminimum die Möglichkeit zu
sozialer
und kultureller Teilhabe. Diese Garantie soll ohne weitere Bedingungen für jeden
Menschen
gelten, dessen eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht. Eigenes
Tätigwerden muss sich
immer lohnen und honoriert werden.
(281) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt
zusammengeführt und
langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So
schaffen wir einen
transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden.
(282) Einer Gesellschaft mit hoher Gleichheit geht es fast immer besser als
einer
Gesellschaft mit hoher Ungleichheit. Dennoch hat die soziale Ungleichheit
innerhalb unserer
Gesellschaften zugenommen. Ungleiche Vermögen führen zu ungleichen Einkommen und
ungleichen
Lebenschancen, die sich über Generationen vererben. Das bedeutet einen Verlust
an
Zufriedenheit, treibt die Lebenssituationen der Menschen auseinander und schadet
dem
Zusammenleben und der wirtschaftlichen Stabilität. Das Steuersystem soll
Ungleichheit
reduzieren. Wir streben eine gleichere Verteilung von Einkommen, Vermögen,
Erbschaften und
Chancen an und verbessern öffentliche Infrastrukturen, die sozialen Zusammenhalt
und
Teilhabe schaffen.
(283) Gerade bei Kindern und Jugendlichen führt eine ungleiche Verteilung an
Einkommen und
Vermögen, aber führen auch ungleiche Bedingungen je nach Wohnort oder Zugang zum
Bildungssystem zu ungleichen Lebenschancen. Alle Kinder brauchen funktionierende
und
zugängliche öffentliche Orte wie Kitas und Schulen oder Sportvereine,
Schwimmbäder und
Bibliotheken. Kein Kind in unseren reichen Gesellschaften sollte arm oder ein
Armutsrisiko
für Eltern sein. Jedes Kind ist gleich viel wert. Das sollte über eine
Kindergrundsicherung
garantiert werden.
(284) Ein starkes soziales Sicherungssystem gibt es nur mit einem sozialen
Europa. Die
Währungsunion muss um einen sozialen Binnenmarkt erweitert werden, damit die
Schieflage
zwischen weitreichenden wirtschaftlichen Freiheiten und wenig entwickelten
Arbeits- und
Sozialstandards in der EU korrigiert wird. Dafür braucht es gemeinsame soziale
Standards,
wie etwa zu Mindestlohn und Grundsicherung, sowie eine europaweite
Arbeitslosenrückversicherung.
(285) Es gilt, die soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge in ganz
Europa
gemeinsam auszubauen und im Sinne geteilter Gemeingüter zu stärken.
(286) Solidarität lebt davon, dass sich alle an ihr beteiligen. Die
Sozialversicherungen
sollen deshalb zu Bürgerversicherungen weiterentwickelt werden, so dass alle
Menschen vom
Schutz der Sozialversicherungen profitieren und sich entsprechend ihrer
Einkommen, egal ob
Lohn oder Zins, solidarisch beteiligen.
(287) Das Umlagesystem der Rentenversicherung sichert als Generationenvertrag
die
Altersvorsorge. Gleichzeitig stehen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
durch die
strukturelle Alterung der Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Oberste
Priorität hat
es, Altersarmut zu verhindern und ein lebensstandardsicherndes Rentenniveau zu
erhalten.
Langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte dürfen im Alter
nicht auf
Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein.
(288) Die Einwanderung von Arbeitskräften, eine steigende Erwerbsbeteiligung von
Frauen
sowie eine breitere Solidarität über eine Bürgerversicherung helfen dabei, das
Rentenniveau
langfristig abzusichern.
(289) Private und betriebliche Altersvorsorge können die gesetzliche Rente
sinnvoll
ergänzen. Die kapitalgedeckten Säulen der Altersvorsorge sollen künftig
öffentlich
organisiert und verwaltet werden. Jede*r, die und der nicht widerspricht, soll
sich daran
beteiligen. So wird eine attraktive Rendite auch für Kleinanleger*innen erzielt.
Kommentare
Ulf Berner:
(2517) [267a NEU] Leiharbeit muss stärker reglementiert werden und darf nachweislich nur befristet zur Lastspitzenabdeckung genutzt werden. Der Lohn von Menschen in Leiharbeit muss spätestens nach 4 Wochen dem der Festangestellten entsprechen und mit den Margen der Leiharbeitsunternehmen also teurer sein, als eine Festanstellung. Leiharbeit muss den gleichen Tarifbestimmungen unterliegen, wie die der die gleiche Arbeit verrichtenden Festangestellten.
(2646) Dies muss insbesondere auch für Menschen in Sozialbezug gelten. Engagenment in ehrenamtlicher Arbeit in Zeiten der eigenen Arbeitslosigkeit stärkt das Selbstwertgefühl, erhält eine Tagesstruktur und verhindert Rückzug aus der Gesellschaft. Organe der Arbeitsvermittlung müssen das ehrenamtliche Engagement der kurzfristig nicht vermittelbaren Arbeitssuchenden fördern und unterstützen.
Sina Beckmann:
(266) 2513/2514 Tarifpflicht für alle Unternehmen wie in Österreich?
(269) Warum muss die Produktivität gesteigert werden?
Franziska Zielke:
(230) So muss Lobbyismus von finanzstarken Akteur*innen, der anderen Interessen politische Handlungsräume nimmt und für unfaire Aushandlungsprozesse sorgt, kontrollierbar und sanktionierbar werden.
(236) Parteien benötigen eine auskömmliche staatliche Finanzierung. Parteispenden von Unternehmen sind immer auch der Versuch der Einflussnahme und des Lobbyismus. Spenden an Parteien von natürlichen Personen sind mit einer jährlichen Obergrenze zu versehen, um die Unabhängigkeit von ökonomisch mächtigen Interessen zu garantieren. Solange Unternehmensspenden für Parteien erlaubt sind, sind wir für eine Begrenzung der Wahlkampfbudgets von Parteien.
(250) ?!
(259) Der Rechtsstaat zeigt sich in einer bürgerorientierten, leistungsstarken und für alle zugänglichen öffentlichen Verwaltung. Für verlässliche und transparent arbeitende Behörden ist eine angemessene finanzielle, personelle und strukturelle Ausstattung. Die anfallenden Aufgabenmengen sind zu bewältigen, wenn sich die Verwaltung umfassend digitalisiert, automatisiert und ressortübergreifend zusammenarbeitet. Öffentliche Verwaltung muss auf Augenhöhe mit finanziell mächtigen Interessen in Konzernen und Banken agieren können.
(271) Homeoffice bietet viele Möglichkeiten der selbstbestimmteren Arbeitsgestaltung, darf aber nicht zur ständigen Verfügbarkeit von Arbeitskraft genutzt werden. Das Recht auf Homeoffice muss gestärkt werden und grundsätzlich einhergehen mit einem Recht auf einen Arbeitsort auch außerhalb der eigenen vier Wände. So wird die Gefahr einer Doppelbelastung, insbesondere für Frauen/ Alleinerziehende, gebannt.
Ulf Berner:
(264) Erwerbsarbeit muß mehr als Existenzsicherung sein. Arbeit stiftet Sinn, man gehört dazu, bringt etwas voran. Erwerbsarbeit in Vollzeit muss immer so viel wert sein, dass man davon auskömmlich leben kann.
=> 264 streichen
(265) Um ein neues Dienstleistungsprekariat zu verhindern, das Menschen ohne soziale Absicherung arbeiten lässt, brauchen wir ein starkes Arbeitsrecht. Dazu zählen faire Löhne, ein armutsfester Mindestlohn, Lohngleichheit bei gleicher Arbeit, klare Vorgaben zu Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Regelung von Arbeitszeiten und das für alle in Deutschland arbeitenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft oder Sitz des sie beschäftigenden Unternehmens.. Das Arbeitsrecht muss auch in digitalen Arbeitsmodellen und Unternehmen vollständig gelten und gestärkt werden.
(266) Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen durch Gewerkschaften und Betriebsräte gilt in allen Unternehmen und Branchen. Die Sozialpartnerschaft muss auch im Wandel bewahrt und ausgebaut werden. Für ihre Lebensplanung brauchen Menschen Verlässlichkeit, auch im Erwerbsleben. Dazu gehören ein effektiver Kündigungsschutz und, wo möglich, unbefristete Arbeitsverträge und Tariflöhne. Wir wollen die Tarifbindung stärken und die öffentliche Hand soll dies bei ihrer Auftragsvergabe berücksichtigen. Starke Gewerkschaften sind dabei unsere Partner.
Leiharbeit muss stärker reglementiert werden und darf nachweislich nur befristet zur Lastspitzenabdeckung genutzt werden. Der Lohn von Menschen in Leiharbeit muss spätestens nach 4 Wochen dem der Festangestellten entsprechen und mit den Margen der Leiharbeitsunternehmen also teurer sein, als eine Festanstellung. Leiharbeit muss den gleichen Tarifbestimmungen unterliegen, wie die der die gleiche Arbeit verrichtenden Festangestellten.
(269) Neben Einkommen ist Zeithaben für viele Menschen ein immer größerer Wert. Die Verfügbarkeit über die eigene Zeit schafft Lebenszufriedenheit. Eine Verbesserung der Produktivität soll so genutzt werden, dass Menschen freier und souveräner agieren können. Die Möglichkeit, selbst über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen, gilt es zu stärken. Gleichzeitig kann durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung Arbeit gerechter verteilt werden, so dass alle Menschen mehr Zeit für sich selbst, ihre Familien, ihre Hobbys und für gesellschaftliches Engagement haben. In Zeiten der Erziehung, Pflege und Weiterbildung braucht es eine solidarische Unterstützung und Förderung.
(271) Das Recht auf Homeoffice muss gestärkt werden. Homeoffice bietet viele Möglichkeiten der selbstbestimmteren Arbeitsgestaltung, darf aber nicht zur ständigen Verfügbarkeit von Arbeitskraft genutz werden. So wird die Gefahr einer Doppelbelastung, insbesondere für Frauen und Alleinerziehende, gebannt.
(280) Die Garantiesicherung schafft neben dem Existenzminimum die Möglichkeit zu sozialer und kultureller Teilhabe. Diese Garantie soll ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht. Eigenes Tätigwerden muss sich immer lohnen und honoriert werden. Dies muss insbesondere auch für Menschen in Sozialbezug gelten. Engagenment in ehrenamtlicher Arbeit in Zeiten der eigenen Arbeitslosigkeit stärkt das Selbstwertgefühl, erhält eine Tagesstruktur und verhindert Rückzug aus der Gesellschaft. Organe der Arbeitsvermittlung müssen das ehrenamtliche Engagement der kurzfristig nicht vermittelbaren Arbeitssuchenden fördern und unterstützen.
(286) Solidarität lebt davon, dass sich alle an ihr beteiligen. Die Sozialversicherungen sollen deshalb zu Bürgerversicherungen weiterentwickelt werden, so dass alle Menschen vom Schutz der Sozialversicherungen profitieren und sich entsprechend ihrer Einkommen, egal ob Lohn, Bezüge oder Zins, solidarisch beteiligen.
(287) Das Umlagesystem der Rentenversicherung sichert als Generationenvertrag die Altersvorsorge. Gleichzeitig stehen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung durch die strukturelle Alterung der Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Oberste Priorität hat es, Altersarmut zu verhindern und ein lebensstandardsicherndes Rentenniveau zu schaffen. Langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte dürfen im Alter nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein.